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Bürgergeld 4 Min. Lesezeit 6. Oktober 2026

Bürgergeld-Regelsatz 2026: Nullrunde und was das fürs Essen heißt

Der Regelsatz bleibt 2026 unverändert: 563 Euro für Alleinstehende. Was davon für Essen vorgesehen ist und wie du damit planst. Stand Oktober 2026.

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Redaktion BürgergeldKochen.de
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Anders als manchmal behauptet gab es zum 1. Januar 2026 keine Erhöhung: Die Regelsätze in Bürgergeld und Sozialhilfe bleiben auf dem Stand von 2024 und 2025. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat.

Die Regelbedarfe 2026 im Überblick

Personenkreis20252026
Alleinstehende / Alleinerziehende (Stufe 1)563 €563 €
Paare, je Partner (Stufe 2)506 €506 €
Jugendliche 14 bis 17 Jahre (Stufe 4)471 €471 €
Kinder 6 bis 13 Jahre (Stufe 5)390 €390 €
Kinder 0 bis 5 Jahre (Stufe 6)357 €357 €

Quelle: Bundesregierung, Stand Oktober 2026. Warum keine Erhöhung? Die gesetzliche Fortschreibung hätte rechnerisch einen niedrigeren Betrag ergeben, der Besitzschutz verhindert aber eine Kürzung.

Was ist davon für Essen vorgesehen?

In der statistischen Aufteilung des Regelsatzes entfallen auf Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke rund 195 Euro im Monat (etwa 35 Prozent). Das sind rechnerisch etwa 45 Euro pro Woche oder 6,40 Euro pro Tag. Wichtig: Der Regelsatz ist eine Pauschale. Wie du das Geld einsetzt, entscheidest du selbst, und die Aufteilung ist keine verbindliche Vorgabe.

So planst du mit rund 45 Euro pro Woche

Neuer Name: Grundsicherung

Der Bundesrat hat die Reform am 23. Juni 2026 gebilligt, das Bürgergeld wird größtenteils ab dem 1. Juli 2026 durch die neue Grundsicherung ersetzt. Die Höhe der Regelsätze ändert sich dadurch nicht, verschärft werden vor allem Mitwirkungspflichten und Sanktionen. Für 2027 hat das Arbeitsministerium eine gesetzliche Neuermittlung der Regelbedarfe angekündigt, eine automatische Fortschreibung gibt es dann nicht.

Dieser Beitrag ersetzt keine Sozialberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen Jobcenter und Beratungsstellen.

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#Bürgergeld #Regelsatz #Ernährung
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